Unsere Tätigkeitsbereiche
betreffen alle Leistungen im Bereich der Seilbahntechnik, der Maschinen-, Geräte- und Anlagensicherheit und der Arbeitssicherheit
- Überprüfungen gem. ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 idgF.
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
- Durchführung von Arbeitsplatz-Evaluierungen gemäß § 5
- Überprüfungen gemäß PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung)
- Kontrollen und Prüfungen von Absturzsicherungen, Anschlagsysteme und Steigschutzeinrichtungen
- Überprüfungen gem. ESV 2012 (Elektroschutzverordnung)
- Kontrollen und Prüfungen vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen gemäß:
- ÖVE-E 8101:2019
- ÖVE/ÖNORM EN 50110-1
- Prüfungen von Arbeitsmitteln gemäß AM-VO (Arbeitsmittelverordnung)
- Abnahmeprüfung, Wiederkehrende Prüfung; Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen; Prüfung nach Aufstellung;
- Beschaffenheitsanforderungen von Maschinen vor 1995
- Prüfungen gemäß ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
- technischen Überprüfung gemäß §35 (1) „Benutzung“ / (2) „Umbau“ / (4) „Verkettung“ von Maschinen und Anlagen
- Prüfung und Bewertung der technischen Dokumentation
- Betriebsanleitung, Zeichnungen, Schaltpläne, Gefahren- /Risikoanalyse, Berechnungsunterlagen, Nachweise, etc
- Prüfungen gemäß MSV (Maschinen-Sicherheits-Verordnung)
- Konformitätsuntersuchungen
- Bewertung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen nach Maschinenrichtlinie Anhang I (grundsätzliche Sicherheits- u. Gesundheitsanforderungen GSA),
- Prüfung, Bewertung oder Erstellung der technischen Dokumentation
- Betriebsanleitung, Zeichnungen, Schaltpläne, Gefahren- /Risikoanalyse, Berechnungsunterlagen, Nachweise, etc
- zertifizierte Prüftechniker nach DIN EN ISO 9712 – Level 2
- Visuelle Inspektion– VT
- Eindringprüfung – PT
- Magnetpulverprüfung – MT
- Ultraschallprüfung – UT
- Baufertigstellungsberichte entsprechend der VgBSeil 2006
- 20 Personen gem. Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003
- Sicherheitsberichte für Neu-, Zu- und Umbauten an Seilbahnen
- gemäß SeilbG 2003
- Gutachtenerstellung in den Fachbereichen
- Elektrotechnik
- Seilbahntechnik
- Nicht amtliche Sachverständige (NASV) für Betriebsbewilligungsverfahren von Seilbahnen
- Abnahmeprüfung von Neuanlagen
- Wiederkehrende Überprüfungen von Seilbahnen
- gemäß Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013 – SeilbÜV 2013
- Erstellung von Sicherheitsanalysen
- gemäß der Richtlinie R 1/04 des BM für Verkehr, Innovation und Transport für Seilbahnanlagen
- Zertifizierung von elektro- und seilbahntechnischen Systemen bei Seilbahnen für den Personenverkehr
- gemäß Seilbahnverordnung 2016/424.
- Zusätzliche Überprüfung von
- Materialseilbahnen
- Seilbahn-Bahnhöfen
- Seilbahn-Fahrzeugen
- Förderbändern und Aufstiegshilfen